Geltung
Die Rechtsverhältnisse zwischen Rieser Event Deko (nachstehend Lieferant/Vermieter genannt) und dem Kunden (nachstehend auch Käufer/Mieter genannt) unterstehen vollumfänglich diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Aufträge werden für Rieser Event Deko erst bindend, mit Zustellung der schriftlichen Auftragsbestätigung an den Käufer/Mieter. Offerten sind bis zu diesem Zeitpunkt freibleibend.
Preise
Alle angegebenen Preise sind Mietpreise und verstehen sich in Schweizer Franken. Es bleiben jederzeit Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich für die Mietdauer von einem Tag. Zusätzliche Tage werden mit einem Zusatzpreis verrechnet (siehe Langzeitmiete).
Langzeitmiete
Werden die MIETOBJEKTE länger als einen Tag gemietet, müssen Zusatzpreise bezahlt werden. Diese sehen wie folgt aus:
Candy Wagen mit 5 gläsern (pro Tag 125.- Schweizer Franken extra)
Candy Wagen mit 8 gläsern (pro Tag 135.- Schweizer Franken extra)
Champagner Wagen (pro Tag 75.- Schweizer Franken extra)
Servierstation (pro Tag 30.- Schweizer Franken extra)
Staffelei mit Donutwand (pro Tag 30.- Schweizer Franken extra)
Staffelei mit Kreidetafel (pro Tag 25.- Schweizer Franken extra)
Dekogläserset (pro Tag 2.50.- Schweizer Franken pro set extra)
Eigentumsrecht
Die Mietgegenstände bleiben Eigentum von Rieser Event Deko.
Sorgfaltspflicht und Wiederanschaffung
Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäss zu behandeln. Der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an den Mietobjekten, die durch Witterung, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Drittpersonen, Verschmutzung usw. entstehen können. Ist die Rückgabe des Mietobjekts z.B. infolge Diebstahls, Totalschadens usw. nicht möglich, wird dem Mieter der Verkaufswert in Rechnung gestellt.
Haftung
Nach Übernahme des Mietobjekts durch den Mieter wird von Rieser Event Deko jegliche Haftung bei der Benutzung während der Mietdauer abgelehnt. Schadensersatzansprüche etc. durch Drittpersonen trägt der Mieter.
Transport von Mietobjekten
Der Transport von einzelnen Mietobjekten (Candy Wagen und Champagner Wagen) wird durch den Vermieter selbst durchgeführt. Zum Transport gehört das Ein- und Ausladen beim Standort von Rieser Event Deko sowie das Ein- und Ausladen am Eventort. zudem werden die objekte Auf- und abgebaut. Für den Transport fallen zusätzliche Kosten an (pro Kilometer Fahrt 0.80.- Schweizer Franken). Es wird die Hin- und Rückfahrt verrechnet.
Abholung von MIetobjekten
Folgende Mietobjekte können ohne Zusatzkosten bei Rieser Event Deko in 8305 Dietlikon, Grundstrasse 11, nach vorgäniger Absprache mit dem vermieter abgeholt werden:
Servierstation
Staffelei mit Donutwand
Staffelei mit Kreidetafel
Dekogläserset
Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, bleibt der Mietzins trotzdem geschuldet. Rieser Event Deko gewährt dem Mieter bei rechtzeitiger, schriftlicher Rücktrittsmitteilung folgende Vergünstigungen:
Rabatt von 100% des Mietzinses bei schriftlicher Rücktrittserklärung bis 30 Tage vor vertraglichem Liefertermin/Abholtermin.
Rabatt von 75% des Mietzinses bei schriftlicher Rücktrittserklärung bis 14 Tage vor vertraglichem Liefertermin/Abholtermin.
Rabatt von 50% des Mietzinses bei schriftlicher Rücktrittserklärung bis 7 Tage vor vertraglichem Liefertermin/Abholtermin.
AB DEM SECHSTEN TAG VOR VERTRAGLICHEM LIEFERTERMIN/ABHOLTERMIN KÖNNEN KEINE RABATTE MEHR GEWÄHRT WERDEN UND DER MIETZINS BLEIBT VOLLSTÄNDIG GESCHULDET.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Mietobjekte etc. erfolgt innert 30 Tagen ab Vertragsabschluss (vor abholtermin/Liefertermin) durch TWINT an 0795860716 oder durch Einzahlung auf das Bankkonto von Rieser Event Deko. Die Überweisung hat auf folgendes Konto zu erfolgen:
Rieser Event Deko
IBAN: CH8208781000230446700
BIC: SWQBCHZZXXX
Swissquote Bank SA, Chemin de la Cretaux 33 Case postale 319, 1196 Gland, SWITZERLAND
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Lieferant/Vermieter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für Vertragsabschlüsse, welche zeitlich vor dem Inkrafttreten der neuen AGB getätigt wurden, gilt die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtstand und Erfüllungsort ist Dietlikon (unter Vorbehalt zwingender Abweichungen). Es gilt das Schweizer Recht.